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23-06-2010
Vereinfachte Gastgartenregelung
Zufrieden mit der kürzlich im Ministerrat beschlossenen Novelle zur Gastgarten-Regelung zeigte sich Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
„Damit standardisieren wir die Normen für Gastgartenbetreiber und Behörden. Das bringt eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigung, aber auch der Schließung. Die Verfahren funktionieren jetzt genau umgekehrt wie bisher, was für Wirte und Anrainer mehr Rechtssicherheit bringt.“ Bei einer aufrechten Betriebsanlagengenehmigung dauere es derzeit „oft Jahre“ bis ein Gastgarten bei rechtswidrigem Verhalten des Betreibers geschlossen werden kann. Mitterlehner bezeichnet deshalb die Novelle als „guten Kompromiss zwischen den Interessen der Gastgartenbetreiber, ihrer Kunden und den Anrainern“. Künftig sollen die „Schanigärten“, also Gastgärten auf öffentlichem Grund, von 8.00 bis 23.00 Uhr geöffnet sein dürfen, auf Privatgrund von 9.00 bis 22.00 Uhr. Und zwar ohne, dass der Gastronomiebetrieb dafür ein aufwendiges betriebsanlagenrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen muss. Eine Anzeige bei der Behörde reicht aus.
Darüber hinaus können die Gemeinden künftig per Verordnung abweichende Öffnungszeiten festlegen. Einerseits kann es so zu notwendigen Einschränkungen kommen, wenn sich zum Beispiel Krankenhäuser, Altersheime oder Theater in der Nähe des Gastgartens befinden. Andererseits sei in Tourismusorten eine Ausweitung auf 24.00 Uhr möglich. Mitterlehner: „Damit berücksichtigen wir die Lebensgewohnheiten vieler Österreicher, die heute im Schnitt häufiger und länger ausgehen als früher, und stellen andererseits sicher, dass besondere Schutzinteressen von Anrainern gewahrt bleiben.“Die neue Regelung gilt für Gastgärten mit maximal 75 Sitzplätzen, wenn bestimmte Voraussetzungen, die von den Gewerbebehörden laufend kontrolliert werden, eingehalten werden.
Schnellere behördliche Schließung möglich
Laut der Novelle kann ein Gastgarten, der sich wiederholt nicht an die Auflagen hält, nach einmaliger Ermahnung durch die Behörde geschlossen werden, ohne dass die Behörde vorher neue Auflagen verhandeln muss. Bisher konnte eine aufrechte Betriebsanlagengenehmigung in vielen Fällen nur durch ein langwieriges Sanierungsverfahren entzogen werden, das sich teils über Monate oder gar Jahre hinzog.
Zudem können im Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Anrainern auch die Öffnungszeiten eines Gastgartens von der Behörde eingeschränkt werden, hieß es in einer Aussendung des Wirtschaftsministeriums.
Quelle www.gast.at
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Der spanische Gourmettempel wurde vom dänischen NOMA abgelöst. Auch das Wiener Steirereck findet sich unter den 50 weltbesten Lokalen. Spannung erwartet wurde die vom britischen Restaurant Magazine herausgegebene The World’s 50 Best Restaurants Liste. War es in den letzten vier Jahren das El Bulli das die Liste anführte, so gab es heuer einen Führungswechsel: Das Kopenhagener Restaurant Noma ist neuer Spitzenreiter auf Platz 1.
Um neun Ränge verbessern konnte sich hingegen das 4-Haubenrestaurant Steirereck im Wiener Stadtpark. Belegte der Gourmet-Tempel der Familie Reitbauer im letzten Jahr noch Platz 30, so kann man sich heuer über den 21. Rang freuen

Reitbauer scheint seinen Stil gefunden zu haben und der zeichnet sich durch fast vollkommene Weglassung aller Lautstärken und Volten aus, mehr Kammermusik als großes Orchester so ein Auszug aus dem aktuellen Testbericht des GaultMillau, der das Steirereck mit vier Hauen (19 Punkten) bewertet und damit zum besten Restaurant Österreichs kürt. 
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